Inkassotätigkeiten
Die allgemeine wirtschaftliche Lage fordert ihren Tribut. Zahlreiche Mandanten der Kanzlei Suckert & Collegen Rechtsanwälte München beklagen Forderungsausfälle, beziehungsweise verschleppte und nicht fristgerechte Zahlungen ihrer teilweise zwischenzeitlich finanzschwachen oder gar zahlungsunfähigen Geschäftspartner.
Es betrifft dies durchaus nicht nur Unternehmen, sondern auch Vermieter, Handwerker und Kleinunternehmer.
Der Versuch der zahlungsunwilligen, beziehungsweise zahlungsunfähigen Geschäftspartner, ihre eigene Liquidität durch Verschleppung oder Nichtzahlung aufrechtzuerhalten oder ihre Zahlungsunfähigkeit zu verschleiern, führt nicht selten zu ernsthaften existenziellen Problemen der Gläubiger. Es ist unsere Aufgabe, dem mit Nachdruck entgegenzuwirken.
Oftmals bemühen sich die Gläubiger über einen langen Zeitraum selbst vergeblich, die ihnen zustehenden Forderungen beizutreiben und investieren hierbei nicht nur erheblichen Zeitaufwand, der nicht in Rechnung gestellt werden kann, sondern auch Kosten und Auslagen, etwa für Anfragen zum Wohnsitz und zur Bonität des Schuldners. Der mit der Forderungsbeitreibung beauftragte Rechtsanwalt kann demgegenüber alle diese Kosten seiner Tätigkeit und natürlich auch seine Auslagen dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung stellen. Wir raten daher dazu, beim Auftreten erster Anzeichen für mangelnde Leistungsbereitschaft oder –fähigkeit des Schuldners, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und nicht erst eigene Beitreibungsversuche aus falschverstandener Zurückhaltung zu unternehmen.
Die durch den Rechtsanwalt durchgeführte Forderungsbeitreibung ist professionell und druckvoll. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei prüfen das Bestehen und die Fälligkeit der geltend zu machenden Forderung, sowie deren lückenlose Beweisbarkeit. Sie setzen die Schuldner, soweit erforderlich, unverzüglich in Verzug, um den Verzugsschaden eintreten zu lassen. Sollte eine außergerichtliche Beitreibung nicht, auch nicht ratenweise, möglich sein, so wird unverzüglich das Mahnverfahren (Stichwort: Mahnbescheid) oder das Gerichtsverfahren (Stichwort: Klage) eingeleitet, um möglichst vor anderen weiteren Gläubigern einen vollstreckungsfähigen Titel in Form eines Vollstreckungsbescheides oder eines rechtskräftigen Versäumnis- oder Endurteiles zu erlangen und hierdurch die Position in der Zwangsvollstreckung zu verbessern.
Mit dem Vorliegen eines vollstreckungsfähigen Titels ist allerdings erst der halbe Weg zur Forderungsbeitreibung gegangen. Häufig ist es erforderlich, nun das Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Schuldner durchzuführen. Hierfür sind nicht nur profunde Kenntnisse der juristischen Möglichkeiten zur Beitreibung und natürlich gegebenenfalls Vorabsicherung der Forderung des Mandanten (Stichwort: Vorläufiges Zahlungsverbot, Lohnpfändung, Forderungspfändung, Zwangshypothek, Handwerkersicherungshypothek, etc.) erforderlich, sondern auch großes psychologisches Einfühlungsvermögen in die Verhaltensweisen zahlungsunwilliger beziehungsweise zahlungsunfähiger Schuldner.
Die „Profis“ unter den Schuldnern wissen sehr genau, wann sie es mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu tun haben, der ihnen keinen weiteren Spielraum für Ausflüchte und Verschleppungen läßt und werden zur Vermeidung von Weiterungen (Stichwort: Wohnungsdurchsuchung, Pfändung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Verhaftung) zumindest Ratenzahlungen anbieten oder anderweitige Angebote unterbreiten, die Schuld zu tilgen.
Wenn ein Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten gerät, so wird er zunächst versuchen, durch allerlei Versprechungen und Ausflüchte alle seine Gläubiger – „ein Gläubiger kommt selten allein“ – hinzuhalten. Je druckvoller ein Gläubiger – anwaltlich vertreten – seine Forderung geltend macht, umso lästiger wird er für den Schuldner und umso eher wird der Schuldner dessen Forderung bezahlen, wonach andere dann möglicherweise leer ausgehen könnten.
Wir raten daher zusammenfassend:
Nehmen Sie frühestmöglich Kontakt zu einem qualifizierten Rechtsanwalt auf und seien Sie lästig!
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Suckert & Collegen Rechtsanwälte München sowie die qualifizierten Mitarbeiter der Kanzlei stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie – kostenfrei – die Abwicklung mit dieser.
Frau Rechtsanwältin Daschner verfügt über eine langjährige Berufserfahrung und bearbeitet den Bereich des Inkassorechts.
Herr Rechtsanwalt Suckert bearbeitet über nunmehr einen Zeitraum von drei Jahrzehnten schwerpunktmäßig das Gebiet des Schadenersatzrechts, des Verkehrsrechts, sowie des Versicherungsrechts. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht sowie in der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein.