Strafrecht

Die Kanzlei Suckert & Collegen Rechtsanwälte München ist intensiv auf dem Gebiet des Strafrechtes tätig. Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten im Bereich der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Sollten Sie von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren betroffen sein, so gelten zwei goldene Regeln:

• Sie haben als Beschuldigter in einem Strafverfahren das Recht zu schweigen. Also schweigen Sie (!) und machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine für Sie negativen Schlüsse gezogen werden. Lediglich zu Angaben zu Ihrer Person sind Sie verpflichtet.

• Suchen Sie unverzüglich, nachdem Sie von einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfahren haben beziehungsweise die Einleitung eines solchen Verfahrens befürchten müssen, einen qualifizierten Verteidiger auf. Die Strafverteidiger unserer Kanzlei stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Je früher sich die Verteidigung in ein Ermittlungsverfahren „einklinken“ kann, umso effektiver kann sie sich bemühen, negative Entwicklungen für den Mandanten abzuwenden.

Diese Ratschläge gelten grundsätzlich, also auch für den Fall, daß Sie sich wirklich nichts vorzuwerfen haben und daher glauben, durch eine willfährige Aussage die Sache für sich aus der Welt schaffen zu können. Dies ist leider in den wenigsten Verfahren der Fall.

Wir verteidigen unsere Mandanten gegen Strafvorwürfe aller Art. Beispielhaft sind dies etwa Tatbestände

  • der Geld- und Urkundenfälschung
  • der Aussagedelikte und falscher Verdächtigung
  • des Diebstahls, Raubes, der Unterschlagung und Erpressung
  • der Straftaten gegen das Leben, insbesondere auch im Bereich des Verkehrsrechts
  • der Körperverletzung, insbesondere auch im Bereich des Verkehrsrechts
  • der Nötigung, insbesondere auch im Bereich des Verkehrsrechts
  • der Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung sowie des Stalkings
  • der Sexualdelikte
  • der Sachbeschädigung und Brandstiftung
  • der Wirtschaftsstrafsachen
  • der Steuerstrafsachen
  • der Betäubungsmitteldelikte, insbesondere auch im Bereich des Verkehrsrechts
  • der Verkehrsstrafsachen

Ferner übernehmen wir die Beratung und Betreuung Inhaftierter sowie deren Angehöriger in Fragen des Strafvollzuges.

Vorzugsweise schalten sich die Strafverteidiger der Kanzlei Suckert & Collegen Rechtsanwälte München bereits vor oder bei Beginn des Ermittlungsverfahrens ein, nehmen frühestmöglich Akteneinsicht und versuchen, das Verfahren – notfalls gegen Geldauflage – wieder zur Einstellung zu bringen. Gelingt dies nicht, so wird die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben.

Der Strafbefehl enthält den Tatvorwurf und die hierwegen verhängten Sanktionen. Wird gegen ihn nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt, so wird er rechtskräftig. Der Beschuldigte ist dann verurteilt und muß die Strafe bezahlen. Ferner erhält er eine Eintragung im Bundeszentralregister sowie bei Verkehrsstrafsachen in der Flensburger Verkehrssünderkartei (Fahreignungsregister).

Sollten Sie die Frist zur Einspruchseinlegung ohne Ihr Verschulden versäumt haben, so kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, welcher unverzüglich zu stellen ist. Spätestens in diesem Zeitpunkt sollten Sie allerdings die Hilfe eines qualifizierten Verteidigers in Anspruch nehmen.

Nach einem rechtzeitigen Einspruch gegen den Strafbefehl kommt es, wie auch im Falle einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft, zur Hauptverhandlung vor dem zuständigen Strafgericht, welche Sie keinesfalls ohne den Verteidiger Ihres Vertrauens wahrnehmen solllten.

In besonderer Weise liegt den Strafverteidigern der Kanzlei Suckert & Collegen Rechtsanwälte München das Jugendstrafrecht am Herzen.

Wir sind darüberhinaus für unsere Mandanten selbstverständlich in den Rechtsmittelverfahren, also insbesondere der Berufung und der Revision tätig.

Sofern für die Verteidigertätigkeit eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, übernehmen wir – für Sie kostenfrei – die vollständige Abwicklung und Abrechnung mit dieser.

Anna Grimm - Suckert & Collegen - Rechtsanwälte München

Frau Rechtsanwältin Grimm ist Fachanwältin für Strafrecht und die Strafverteidigerin der Kanzlei. Sie betreut neben dem Referat Strafrecht auch jenes des Jugendstrafrechts sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins, des Vereins Deutscher Strafverteidiger sowie Mitglied im Strafverteidigernotdienst und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger. Sie arbeitet derzeit an ihrer Promotion zu einem strafrechtlichen Thema.

Hans R. Suckert - Suckert & Collegen - Rechtsanwälte München

Herr Rechtsanwalt Suckert bearbeitet ebenfalls das Gebiet des Strafrechts. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger.

Monika Daschner - Suckert & Collegen - Rechtsanwälte München

Frau Rechtsanwältin Daschner ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und bearbeitet in dieser Eigenschaft auch den Bereich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.